Übersichtsplan

Übersichts-plan

Standplatz Fahrgeschäft

Schausteller

Markt Nordwest

Route 66 (Autoscooter)

Günther Barth, Bonn

Markt Ost

Ghost Rider

Löffelhardt, Euskirchen

Markt Südwest

Wellenflug

Otto Wendler, Unna

Brückenstraße, Zufahrt REWE

Biene Maya (Kinderfahrgeschäft)

Osthold-Krämer, Bonn

Ecke Asbacher Straße/ Marktstraße Süd

Kinderkarussell Disney World

Schäfer-Wigger, Eitorf

Asbacher Straße

Speedy Gonzales (Kinderachterbahn)

Welte, Teschendorf

Brückenstraße (gegenüber Feuerwehr)

Riesenrad Ostseestern

Gormanns, Rostock

Brückenstraße (gegenüber Windrose)

Big Spin

Welte, Teschendorf

Brückenstraße (vor Bäckerei Auth)

Viva Cuba

Hartmann, Iserlohn

Brückenstraße

Mama Caramba Jansen, Mönchengladbach

Ecke Poststraße/ Brückenstraße Süd

Euro Rutsche

Kutschenbauer/Bergmann, Delmenhorst

Brückenstraße (vor Optik Deutsch)

Micky´s Weltreise

Lorenz, Sankt Augustin

Ecke Schmidtgasse/ Goethestraße

Shaker

Tröger-Fick, Lemke
Schmidtgasse (Parkplatz) Break Dancer Wingender, Mayen
Bahnhofstraße Jekyll & Hyde Ride Thelen jr., Paderborn
Posthof Jungle Adventure Jump Pfeiffer, Niederzier

Toiletten

Auf dem Veranstaltungsgelände der Eitorfer Kirmes werden auch in diesem Jahr die Toilettenwagen der Firma T & T Veranstaltungstechnik zur Verfügung gestellt.
Die Toilettenwagen sind an Folgenden Orten zu finden:

  • Rechte Abbiegespur Brückenstraße in Richtung Poststraße
  • Ecke Goethestraße/Schmidtgasse
  • neben dem Rathaus, Markt 1
  • hinter dem Rathaus – neu in diesem Jahr: ein weiterer Toilettenwagen nur für Frauen

Eine Tageskarte kann an den Toilettenwagen für nur 3,50 € erworben werden.

Eine Flatrate für alle vier Kirmestage wird für nur 11,00 € angeboten.
Wir bitten alle BesucherInnen auf die Möglichkeiten der Toilettenwagen zurück zu greifen. Werden bei Kontrollen Wildpinkler ertappt, wird es deutlich teurer.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Eitorf führt auch in diesem Jahr umfangreiche Kontrolle im und um das Kirmesgelände durch. Sollten Wildpinkler festgestellt werden, so wird dies mit einem Verwarngeld von 40,00 € geahndet.

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